Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das Affiliate-Programm
Stand: 10.09.2026
zwischen
Leonardo Salgado Torres - Miraya Almapura
Einzelunternehmen
Anton Mell Weg 32
8053 Graz
Österreich
UID: ATU82786647
– nachfolgend „Unternehmen“ genannt –
und den am Affiliate-Programm teilnehmenden Personen bzw. Unternehmen
– nachfolgend „Affiliate“ genannt –
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Affiliate-Bedingungen“) regeln die Teilnahme am Affiliate-Programm des Unternehmens sowie die Rechte und Pflichten des Affiliates im Zusammenhang mit der Bewerbung der Produkte und Leistungen des Unternehmens.
1.2. Das Affiliate-Programm richtet sich insbesondere an Influencer, Content Creator, Publisher, Webseitenbetreiber, Social-Media-Nutzer und sonstige Personen oder Unternehmen, die Produkte des Unternehmens über eigene Kommunikations- und Werbekanäle bewerben möchten.
1.3. Mit der Registrierung für das Affiliate-Programm und der Annahme dieser Affiliate-Bedingungen erkennt der Affiliate diese Bedingungen an.
1.4. Abweichende Bedingungen des Affiliates gelten nur, wenn das Unternehmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Teilnahme am Affiliate-Programm
2.1. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine erfolgreiche Registrierung und Freischaltung durch das Unternehmen.
2.2. Das Unternehmen ist berechtigt, Anträge auf Teilnahme am Affiliate-Programm ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.3. Der Affiliate ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese während der Teilnahme aktuell zu halten.
2.4. Der Affiliate darf sein Affiliate-Konto nicht auf andere Personen übertragen oder Dritten zur Nutzung überlassen.
2.5. Der Affiliate ist dafür verantwortlich, seine Zugangsdaten und sonstigen Zugangsmöglichkeiten zum Affiliate-System vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
2.6. Der Affiliate darf nur Werbeaktivitäten durchführen, die mit diesen Affiliate-Bedingungen, den geltenden gesetzlichen Vorschriften und den berechtigten Interessen des Unternehmens vereinbar sind.
3. Individueller Affiliate-Code
3.1. Nach erfolgreicher Teilnahme erhält der Affiliate einen individuellen Affiliate-Code.
3.2. Der Affiliate-Code dient der eindeutigen Zuordnung von Bestellungen zum jeweiligen Affiliate.
3.3. Die Zuordnung einer Bestellung zu einem Affiliate erfolgt ausschließlich über die Verwendung des individuellen Affiliate-Codes.
3.4. Eine Provision wird grundsätzlich nur für Bestellungen gewährt, bei denen der individuelle Affiliate-Code bei der Bestellung tatsächlich verwendet wurde.
3.5. Eine bloße Empfehlung, ein Klick auf einen Link, ein Aufruf einer Webseite oder eine sonstige Kontaktaufnahme ohne Verwendung des individuellen Affiliate-Codes begründet keinen Provisionsanspruch.
3.6. Der Affiliate ist selbst dafür verantwortlich, seinen individuellen Affiliate-Code korrekt und eindeutig zu kommunizieren.
4. Rabatt für Kunden
4.1. Kunden erhalten bei Verwendung des individuellen Affiliate-Codes grundsätzlich einen Rabatt von 20 % auf die hierfür rabattfähigen Waren bzw. Produkte.
4.2. Der Rabatt kann je nach Werbekampagne und Affiliate auch einen anderen Prozentwert betragen.
4.3. Der Rabatt gilt nur im Rahmen der jeweils geltenden Bedingungen des Unternehmens und kann durch das Unternehmen jederzeit für bestimmte Produkte, Aktionen oder Zeiträume ausgeschlossen werden.
4.4. Der Affiliate darf den Rabatt nicht irreführend oder in einer Weise bewerben, die beim Kunden einen unzutreffenden Eindruck über die Höhe, Gültigkeit oder Voraussetzungen des Rabatts erzeugt.
4.5. Der Affiliate darf den Affiliate-Code grundsätzlich öffentlich bewerben und verbreiten, sofern dies im Einklang mit diesen Affiliate-Bedingungen und den gesetzlichen Vorschriften erfolgt.
5. Provision des Affiliates
5.1. Der Affiliate erhält grundsätzlich eine Provision in Höhe von 10 % der provisionsfähigen Umsatzbasis.
5.2. Die Provision kann je nach Werbekampagne und Affiliate auch einen anderen Prozentwert betragen.
5.3. Die Provision wird auf Basis des tatsächlich erzielten provisionsfähigen Umsatzes berechnet.
5.4. Ausgangspunkt der Berechnung ist der Warenumsatz nach Anwendung des dem Kunden gewährten Affiliate-Rabatts von 20% bzw. den entsprechenden Rabatt des Affiliate-Codes.
5.5. Von dieser Umsatzbasis werden sämtliche nach diesen Affiliate-Bedingungen nicht provisionsfähigen Bestandteile abgezogen.
5.6. Der Affiliate hat keinen Anspruch auf Provisionen für Bestandteile einer Bestellung, die nach diesen Affiliate-Bedingungen nicht provisionsfähig sind.
6. Nicht provisionsfähige Bestandteile
6.1. Nicht Bestandteil der provisionsfähigen Umsatzbasis sind insbesondere:
· Versandkosten;
· vom Unternehmen getragene Versandkosten;
· Umsatzsteuer und sonstige gesetzlich geschuldete Steuern oder Abgaben, soweit diese im Rechnungsbetrag enthalten sind;
· stornierte Bestellungen;
· unbezahlte Bestellungen;
· retournierte Waren;
· erstattete Beträge;
· rückabgewickelte Bestellungen;
· nicht tatsächlich vereinnahmte Umsätze;
· sonstige Beträge, die keinen provisionsfähigen Warenumsatz darstellen.
6.2. Versandkosten werden unabhängig davon von der Provisionsbasis abgezogen, wer diese Kosten trägt.
6.3. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das Unternehmen dem Kunden einen kostenlosen Versand gewährt und die Versandkosten daher nicht zusätzlich vom Kunden bezahlt werden.
6.4. Übernimmt das Unternehmen beispielsweise Versandkosten in Höhe von EUR 5,00 für eine Bestellung, stellen diese EUR 5,00 einen zusätzlichen Kostenbestandteil der Bestellung dar und mindern die für die Provisionsberechnung maßgebliche Umsatzbasis entsprechend.
7. Beispiel für die Provisionsberechnung
7.1. Zur Veranschaulichung:
Der reguläre Warenwert einer Bestellung beträgt EUR 100,00.
Der Kunde erhält durch den Affiliate-Code 20 % Rabatt.
Der rabattierte Warenwert beträgt somit EUR 80,00.
Werden zusätzlich EUR 5,00 Versandkosten vom Unternehmen getragen, beträgt die provisionsfähige Umsatzbasis EUR 75,00.
Die Provision des Affiliates beträgt in diesem Beispiel:
EUR 75,00 × 10 % = EUR 7,50
7.2. Dieses Beispiel dient lediglich der Veranschaulichung. Maßgeblich ist stets die tatsächliche Abrechnung der jeweiligen Bestellung unter Berücksichtigung aller nach diesen Affiliate-Bedingungen relevanten Faktoren.
8. Technische Erfassung und GoAffPro
8.1. Zur technischen Verwaltung und Erfassung des Affiliate-Programms verwendet das Unternehmen derzeit GoAffPro oder ein gegebenenfalls künftig eingesetztes vergleichbares Affiliate-Tracking-System.
8.2. Die technische Erfassung durch GoAffPro dient insbesondere der Zuordnung von Bestellungen, der Verwaltung der Affiliate-Konten und der vorläufigen Ermittlung von Provisionen.
8.3. Aufgrund technischer oder abrechnungsbedingter Besonderheiten kann es vorkommen, dass GoAffPro Provisionen nicht vollständig oder nicht korrekt berechnet oder anzeigt.
8.4. Dies kann insbesondere bei Versandkosten auftreten, die vom Unternehmen übernommen werden. In einem solchen Fall kann die technische Abrechnung möglicherweise nicht korrekt erkennen, dass die vom Unternehmen getragenen Versandkosten von der provisionsfähigen Umsatzbasis abzuziehen sind.
8.5. Auch Rückerstattungen, Retouren, Stornierungen, nachträgliche Änderungen von Bestellungen oder sonstige Korrekturen können zu Abweichungen zwischen der technischen Anzeige in GoAffPro und der tatsächlich geschuldeten Provision führen.
8.6. Für die endgültige Provisionsabrechnung ist daher nicht ausschließlich der in GoAffPro angezeigte Provisionsbetrag maßgeblich.
8.7. Maßgeblich ist die nach diesen Affiliate-Bedingungen tatsächlich ermittelte provisionsfähige Umsatzbasis.
8.8. Das Unternehmen ist berechtigt und verpflichtet, technische Fehlberechnungen oder fehlerhafte Anzeigen zu korrigieren.
8.9. Eine technische Fehlberechnung durch GoAffPro begründet keinen Anspruch des Affiliates auf eine Provision, die über die nach diesen Affiliate-Bedingungen tatsächlich geschuldete Provision hinausgeht.
9. Eigene Einkäufe des Affiliates
9.1. Der Affiliate ist ausdrücklich berechtigt, seinen eigenen Affiliate-Code auch für eigene Bestellungen zu verwenden.
9.2. Für solche Eigenbestellungen erhält der Affiliate grundsätzlich ebenfalls die reguläre Provision von 10 %, sofern die Bestellung sämtliche Voraussetzungen für eine provisionsfähige Bestellung erfüllt.
9.3. Auch bei Eigenbestellungen gilt der Kundenrabatt von 20 %.
9.4. Der Affiliate darf seinen Affiliate-Code nicht durch künstliche, fingierte oder sonst missbräuchliche Bestellungen verwenden, um Provisionen zu generieren.
9.5. Das Unternehmen ist berechtigt, Bestellungen auf missbräuchliche Nutzung zu überprüfen und Provisionen für missbräuchlich erzeugte Bestellungen nicht auszuzahlen bzw. bereits gutgeschriebene Provisionen zu korrigieren.
10. Verwendung des Affiliate-Codes
10.1. Der Affiliate darf seinen Affiliate-Code grundsätzlich über seine eigenen Kommunikations- und Werbekanäle verbreiten.
10.2. Zulässig sind insbesondere:
· Social-Media-Posts;
· Instagram, TikTok, YouTube und vergleichbare Plattformen;
· Stories und Kurzvideos;
· Blogs und Webseiten;
· Podcasts;
· Newsletter und E-Mail-Kommunikation, soweit gesetzlich zulässig;
· bezahlte Online-Werbung;
· Suchmaschinenwerbung;
· Vergleichsportale;
· Gutschein- und Rabattportale;
· Content-Portale;
· Communitys und Foren, soweit deren jeweilige Regeln dies erlauben;
· sonstige Online- und Offline-Werbemaßnahmen.
10.3. Der Affiliate hat bei jeder Werbemaßnahme die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie die Regeln und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform einzuhalten.
11. Influencer- und Social-Media-Werbung
11.1. Da das Affiliate-Programm insbesondere Influencer und Content Creator anspricht, ist der Affiliate dafür verantwortlich, kommerzielle Kommunikation entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften eindeutig als Werbung bzw. kommerzielle Kommunikation kenntlich zu machen.
11.2. Der Affiliate darf bei seinen Werbemaßnahmen keine irreführenden, unwahren oder nicht belegbaren Aussagen über das Unternehmen oder dessen Produkte machen.
11.3. Der Affiliate darf insbesondere keine Eigenschaften, Wirkungen, Ergebnisse, Garantien oder Versprechen über Produkte behaupten, die vom Unternehmen nicht bereitgestellt oder ausdrücklich freigegeben wurden.
11.4. Die persönliche Meinung des Affiliates darf als solche dargestellt werden. Sie darf jedoch nicht so formuliert werden, dass beim Kunden ein objektiv unzutreffender Eindruck über Eigenschaften oder Leistungen eines Produkts entsteht.
11.5. Der Affiliate ist selbst für die rechtmäßige Gestaltung seiner Social-Media-Kommunikation verantwortlich.
12. Aussagen über das Unternehmen und die Produkte
12.1. Der Affiliate darf nur sachlich richtige Informationen über das Unternehmen und dessen Produkte verwenden.
12.2. Aussagen über Preise, Rabatte, Verfügbarkeit, Produktmerkmale oder Aktionen müssen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung zutreffend sein.
12.3. Der Affiliate darf keine falschen oder irreführenden Aussagen über das Unternehmen, seine Mitarbeiter, Produkte, Leistungen oder Kunden machen.
12.4. Das Unternehmen kann dem Affiliate bestimmte Produktinformationen, Werbemittel oder Kommunikationsvorgaben zur Verfügung stellen. Diese sind entsprechend den jeweiligen Vorgaben zu verwenden.
13. Bezahlte Werbung
13.1. Der Affiliate darf grundsätzlich auch bezahlte Werbung einsetzen.
13.2. Hierzu zählen insbesondere Meta Ads, Google Ads, TikTok Ads, Display-Werbung und vergleichbare Werbeformen.
13.3. Der Affiliate trägt die Verantwortung für die rechtmäßige Gestaltung und Durchführung seiner bezahlten Werbemaßnahmen.
13.4. Werbung darf insbesondere nicht so gestaltet werden, dass der Eindruck entsteht, sie stamme unmittelbar vom Unternehmen, sofern dies tatsächlich nicht der Fall ist.
13.5. Der Affiliate darf keine Werbemaßnahmen einsetzen, die gegen die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Werbeplattform oder gegen geltendes Recht verstoßen.
14. Vergleichs-, Gutschein- und Rabattportale
14.1. Die Bewerbung des Affiliate-Codes auf Vergleichsportalen, Gutscheinportalen, Rabattportalen und ähnlichen Plattformen ist grundsätzlich zulässig.
14.2. Der Affiliate hat sicherzustellen, dass dort veröffentlichte Angaben über den Rabatt, die Produkte und die Bedingungen des Affiliate-Codes richtig und aktuell sind.
14.3. Der Affiliate darf insbesondere keine nicht bestehenden Rabatte oder Vorteile behaupten.
14.4. Wird der Affiliate-Code ohne Zutun des Affiliates durch Dritte weiterverbreitet, begründet dies für sich allein keinen zusätzlichen Provisionsanspruch.
15. Unzulässige Werbemethoden
15.1. Unzulässig sind insbesondere:
· irreführende oder täuschende Werbung;
· falsche Tatsachenbehauptungen;
· betrügerische oder künstlich erzeugte Bestellungen;
· Spam;
· unerlaubte E-Mail-Werbung;
· die Verwendung von Schadsoftware;
· Cookie Stuffing oder vergleichbare technische Manipulationen;
· künstliche Generierung von Klicks oder Conversions;
· Manipulation des Affiliate-Systems;
· die Vortäuschung einer offiziellen Unternehmensseite;
· die missbräuchliche Verwendung von Marken oder Unternehmenskennzeichen;
· sonstige Maßnahmen, die darauf abzielen, unberechtigte Provisionen zu generieren.
15.2. Der Affiliate darf keine Werbemethoden einsetzen, die geeignet sind, das Ansehen des Unternehmens erheblich zu beeinträchtigen.
15.3. Das Unternehmen kann bestimmte Werbekanäle oder Werbemethoden im Einzelfall untersagen, sofern hierfür sachliche Gründe bestehen.
16. Bestellungen, Retouren und Stornierungen
16.1. Eine Provision entsteht nur für tatsächlich provisionsfähige und bezahlte Bestellungen.
16.2. Wird eine Bestellung storniert, nicht bezahlt, ganz oder teilweise retourniert oder ganz oder teilweise erstattet, entfällt die Provision auf den entsprechenden Betrag.
16.3. Bereits gutgeschriebene Provisionen können entsprechend korrigiert werden.
16.4. Das Unternehmen ist berechtigt, Korrekturen auch nach einer bereits erfolgten Auszahlung vorzunehmen, sofern sich nachträglich herausstellt, dass eine Bestellung nicht oder nicht in voller Höhe provisionsfähig war.
17. Auszahlung der Provision
17.1. Die Provision wird grundsätzlich 20 Tage nach dem Ende der jeweiligen Kampagne zur Auszahlung gebracht.
17.2. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich per Banküberweisung auf das vom Affiliate angegebene Bankkonto.
17.3. Nach Veranlassung der Überweisung kann die tatsächliche Gutschrift auf dem Bankkonto des Affiliates abhängig vom jeweiligen Kreditinstitut und Zahlungsverkehr zusätzlich bis zu 5 Bankarbeitstage in Anspruch nehmen.
17.4. Der Affiliate ist dafür verantwortlich, seine für die Auszahlung erforderlichen Bank- und Zahlungsdaten korrekt und aktuell zu halten.
17.5. Eine Verzögerung, die ausschließlich auf falsche oder unvollständige Zahlungsdaten des Affiliates zurückzuführen ist, liegt nicht im Verantwortungsbereich des Unternehmens.
18. Prüfung und Korrektur der Provision
18.1. Das Unternehmen ist berechtigt, Bestellungen und Provisionen vor der Auszahlung zu prüfen.
18.2. Das Unternehmen kann insbesondere prüfen:
· ob eine Bestellung tatsächlich bezahlt wurde;
· ob die Bestellung retourniert oder storniert wurde;
· ob Versandkosten korrekt berücksichtigt wurden;
· ob der Affiliate-Code ordnungsgemäß verwendet wurde;
· ob die Bestellung durch missbräuchliche Maßnahmen generiert wurde;
· ob sonstige Voraussetzungen für eine Provision erfüllt sind.
18.3. Stellt das Unternehmen einen Fehler in der technischen Provisionsberechnung fest, kann die Provision entsprechend korrigiert werden.
18.4. Zu Unrecht ausgezahlte Provisionen können mit zukünftigen Provisionsansprüchen verrechnet werden, soweit dies rechtlich zulässig ist. Weitergehende Rückforderungsansprüche bleiben unberührt.
19. Verantwortung des Affiliates
19.1. Der Affiliate ist für sämtliche von ihm veröffentlichten Werbeinhalte selbst verantwortlich.
19.2. Der Affiliate verpflichtet sich, sämtliche für seine Tätigkeit geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
19.3. Dies umfasst insbesondere Vorschriften über Werbung, kommerzielle Kommunikation, Wettbewerbsrecht, Datenschutz, Urheberrecht, Markenrecht und die jeweiligen Plattformbedingungen.
19.4. Der Affiliate darf keine Inhalte veröffentlichen, die rechtswidrig, diskriminierend, beleidigend, verleumderisch oder anderweitig unzulässig sind.
20. Marken, Logos und Werbematerialien
20.1. Das Unternehmen kann dem Affiliate Logos, Bilder, Texte, Produktinformationen oder sonstige Werbematerialien zur Verfügung stellen.
20.2. Diese Materialien dürfen ausschließlich zur Bewerbung der Produkte des Unternehmens im Rahmen des Affiliate-Programms verwendet werden.
20.3. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Unternehmens zulässig.
20.4. Der Affiliate darf Marken, Logos und sonstige Kennzeichen des Unternehmens nicht verändern oder in einer Weise verwenden, die den Eindruck einer weitergehenden geschäftlichen Beziehung oder Vertretungsbefugnis erzeugt.
21. Geistiges Eigentum
21.1. Sämtliche Rechte an den vom Unternehmen bereitgestellten Inhalten, Marken, Logos, Bildern, Texten, Produktinformationen und sonstigen Materialien verbleiben beim Unternehmen bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
21.2. Durch die Teilnahme am Affiliate-Programm werden keine Eigentums- oder sonstigen Rechte übertragen, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist.
21.3. Die Nutzung der bereitgestellten Materialien endet grundsätzlich mit der Beendigung der Teilnahme am Affiliate-Programm.
22. Datenschutz
22.1. Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten des Affiliates im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und entsprechend seiner jeweils geltenden Datenschutzerklärung.
22.2. Für die technische Verwaltung des Affiliate-Programms können externe Dienstleister, insbesondere GoAffPro, eingesetzt werden.
22.3. Der Affiliate ist verpflichtet, sämtliche personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen, die er im Rahmen des Affiliate-Programms vom Unternehmen, von Kunden oder sonstigen Geschäftspartnern erhält, vertraulich und entsprechend den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zu behandeln.
22.4. Der Affiliate darf personenbezogene Daten ausschließlich für rechtmäßige und für die Durchführung seiner Tätigkeit erforderliche Zwecke verarbeiten.
22.5. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Nutzung zu eigenen Zwecken oder sonstige unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten ist untersagt.
22.6. Der Affiliate hat angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um personenbezogene Daten vor Verlust, unbefugtem Zugriff, Offenlegung, Veränderung oder sonstiger unzulässiger Verarbeitung zu schützen.
22.7. Personenbezogene Daten dürfen vom Affiliate nicht unnötig gespeichert, kopiert, archiviert oder anderweitig aufbewahrt werden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
22.8. Sobald personenbezogene Daten für den vorgesehenen Zweck nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, hat der Affiliate diese zu löschen bzw. die Löschung zu veranlassen.
22.9. Der Affiliate hat das Unternehmen unverzüglich über ihm bekannt gewordene Datenschutzverletzungen oder unbefugte Zugriffe auf personenbezogene Daten zu informieren, soweit diese im Zusammenhang mit dem Affiliate-Programm stehen.
23. Verschwiegenheitspflicht
23.1. Der Affiliate verpflichtet sich, über sämtliche vertraulichen Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Teilnahme am Affiliate-Programm bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
23.2. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere:
· die Höhe der Provision des Affiliates;
· der durch den Affiliate oder über dessen Affiliate-Code erzielte Umsatz;
· Abrechnungs- und Auszahlungsinformationen;
· Informationen über Kunden und Bestellungen;
· interne Informationen des Unternehmens;
· Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse;
· nicht öffentlich bekannte Produktinformationen;
· interne Preise und Konditionen;
· Kampagnen- und Marketinginformationen;
· technische Informationen;
· Informationen über das Affiliate-Programm;
· sowie sämtliche sonstigen Informationen, die ihrer Natur nach vertraulich sind.
23.3. Der Affiliate darf vertrauliche Informationen weder veröffentlichen noch an Dritte weitergeben oder für Zwecke außerhalb des Affiliate-Programms verwenden.
23.4. Die Verschwiegenheitspflicht gilt insbesondere auch gegenüber anderen Affiliates.
23.5. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt über die Beendigung der Teilnahme am Affiliate-Programm hinaus fort, solange die betreffenden Informationen nicht öffentlich bekannt geworden sind oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.
24. Prüfung der Werbekanäle
24.1. Das Unternehmen ist berechtigt, die vom Affiliate verwendeten Werbekanäle und Werbemaßnahmen zu überprüfen.
24.2. Der Affiliate hat dem Unternehmen auf Anfrage Informationen über die von ihm eingesetzten Werbekanäle zur Verfügung zu stellen, soweit dies zur Prüfung der Einhaltung dieser Affiliate-Bedingungen erforderlich ist.
24.3. Das Unternehmen kann die Entfernung einzelner Werbeinhalte verlangen, wenn diese gegen diese Affiliate-Bedingungen oder geltendes Recht verstoßen oder berechtigte Interessen des Unternehmens beeinträchtigen.
24.4. Der Affiliate hat einer solchen Aufforderung unverzüglich Folge zu leisten.
25. Verstöße und Sperrung
25.1. Bei einem Verstoß gegen diese Affiliate-Bedingungen ist das Unternehmen berechtigt, das Affiliate-Konto vorübergehend zu sperren oder die Teilnahme am Affiliate-Programm zu beenden.
25.2. Dies gilt insbesondere bei:
· betrügerischen Handlungen;
· missbräuchlicher Generierung von Provisionen;
· Manipulation des Tracking-Systems;
· rechtswidriger Werbung;
· erheblichen Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen;
· unzulässiger Weitergabe vertraulicher Informationen;
· erheblicher Schädigung des Ansehens des Unternehmens;
· falschen Angaben bei der Registrierung;
· oder sonstigen erheblichen Vertragsverletzungen.
25.3. Während einer Prüfung kann die Auszahlung betroffener Provisionen vorübergehend zurückgehalten werden.
25.4. Bei nachgewiesenem Missbrauch besteht kein Anspruch auf Provisionen, die aufgrund des Missbrauchs entstanden sind.
26. Beendigung der Teilnahme
26.1. Der Affiliate kann seine Teilnahme am Affiliate-Programm jederzeit beenden.
26.2. Das Unternehmen kann die Teilnahme eines Affiliates ebenfalls beenden.
26.3. Das Recht zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
26.4. Mit Beendigung der Teilnahme darf der Affiliate den Affiliate-Code nicht mehr zu Werbezwecken verwenden.
26.5. Bereits entstandene, ordnungsgemäß ermittelte Provisionsansprüche bleiben grundsätzlich bestehen, soweit keine Gründe für eine Korrektur, einen Ausschluss oder eine Verrechnung vorliegen.
26.6. Noch nicht endgültig geprüfte Provisionen können nach den Bestimmungen dieser Affiliate-Bedingungen geprüft und abgerechnet werden.
26.7. Verpflichtungen, die ihrer Natur nach über die Beendigung hinaus gelten sollen, insbesondere Datenschutz-, Geheimhaltungs- und gegebenenfalls Rückerstattungspflichten, bleiben auch nach Beendigung bestehen.
27. Änderungen des Affiliate-Programms
27.1. Das Unternehmen ist berechtigt, das Affiliate-Programm weiterzuentwickeln, technische Systeme zu ändern oder einzelne Bestandteile des Programms anzupassen.
27.2. Änderungen dieser Affiliate-Bedingungen werden dem Affiliate in geeigneter Weise mitgeteilt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
27.3. Soweit gesetzlich erforderlich, wird dem Affiliate eine angemessene Möglichkeit eingeräumt, Änderungen zu prüfen und die Teilnahme am Affiliate-Programm zu beenden.
27.4. Bereits entstandene Ansprüche werden durch Änderungen nicht rückwirkend beseitigt, soweit dies nicht gesetzlich zulässig ist.
28. Selbstständige Tätigkeit
28.1. Der Affiliate handelt im Rahmen des Affiliate-Programms grundsätzlich selbstständig und eigenverantwortlich.
28.2. Durch die Teilnahme am Affiliate-Programm wird kein Arbeitsverhältnis, Gesellschaftsverhältnis, Franchiseverhältnis, Handelsvertreterverhältnis oder sonstiges Vertretungsverhältnis begründet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
28.3. Der Affiliate ist nicht berechtigt, im Namen des Unternehmens rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder Verpflichtungen einzugehen.
28.4. Der Affiliate darf nicht den Eindruck erwecken, Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter oder sonstiger bevollmächtigter Vertreter des Unternehmens zu sein.
29. Steuern und Abgaben
29.1. Der Affiliate ist grundsätzlich selbst für die ordnungsgemäße Versteuerung der von ihm erzielten Provisionen sowie für sonstige ihn betreffende Abgaben und Meldepflichten verantwortlich.
29.2. Der Affiliate hat die für seine Tätigkeit geltenden steuerlichen und gewerberechtlichen Verpflichtungen selbst zu prüfen und einzuhalten.
29.3. Soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften Abzüge, Meldungen oder Einbehalte durch das Unternehmen erforderlich sind, ist das Unternehmen berechtigt, diese vorzunehmen.
30. Haftung und Freistellung
30.1. Der Affiliate haftet für die von ihm veröffentlichten Werbeinhalte und die von ihm durchgeführten Werbemaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
30.2. Der Affiliate stellt das Unternehmen im gesetzlich zulässigen Umfang von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Affiliate zu vertretenden rechtswidrigen oder vertragswidrigen Werbemaßnahme entstehen.
30.3. Die Freistellung umfasst insbesondere Ansprüche, die aufgrund rechtswidriger Werbeinhalte, Verletzungen von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten oder aufgrund einer vom Affiliate zu vertretenden Verletzung gesetzlicher Werbevorschriften geltend gemacht werden.
30.4. Die Haftung des Unternehmens richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
30.5. Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit gesetzlich vorgesehen.
31. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
31.1. Auf diese Affiliate-Bedingungen und die Rechtsbeziehung zwischen dem Unternehmen und dem Affiliate findet das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Kollisionsnormen Anwendung, soweit gesetzlich zulässig.
31.2. Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Unternehmens vereinbart.
31.3. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
31.4. Sofern der Affiliate Verbraucher im Sinne der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ist, gelten die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen und Gerichtsstände.
32. Schlussbestimmungen
32.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Affiliate-Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
32.2. Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung gelten die jeweils zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
32.3. Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen, soweit gesetzlich zulässig, der vereinbarten Form.
32.4. Die jeweils aktuelle Fassung dieser Affiliate-Bedingungen wird dem Affiliate in geeigneter Form zugänglich gemacht.
32.5. Diese Affiliate-Bedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung bzw. mit ihrer wirksamen Einbeziehung in das Affiliate-Programm in Kraft.